Den Stromanbieter wechseln ist ganz einfach
Kennen Sie das auch? Die Stromrechnung ist immer sehr hoch und steigt von Jahr zu Jahr weiter an weil der Stromanbieter die Preise erhöht. Auch in einem Haushalt, in dem sehr energiesparende Geräte verwendet werden mit Einteilungen wie A+ oder sogar A+++ kann es leicht zu einem Verbrauch von über 100 Euro pro Monat kommen wenn man als Beispiel eine vierköpfige Familie wählt.
Wenn der derzeitige Stromanbieter die Preise erhöht, besteht für eine kurze Zeit ein Sonderkündigungsrecht für Sie als Kunden. Dieses können Sie nutzen, indem Sie sich einen preiswerteren Anbieter suchen.
Wo gibt es den günstigsten Strom?
Wenn Sie auf der Suche nach einem neuen und preiswerten Stromanbieter sind, so helfen Ihnen die bekannten Suchmaschinen im Internet weiter. Ebenfalls können Vergleichsportale eine große Hilfe sein, bei denen verschiedene Stromanbieter miteinander verglichen werden. Wichtig ist zum einen natürlich, dass die einzelne kWh bezahlbar ist, zum Anderen sollte aber auch auf andere Leistungen des Anbieters geachtet werden. Wird der Strom von alleine abgelesen oder müssen Sie sich selbst darum kümmern? Gerade in Mietshäusern kann es sein, dass nur der Hausmeister einen Zugang zu den Stromkästen hat. Dieser muss rechtzeitig informiert werden, wenn der Zähler abgelesen wird, damit der Zugang gewährleistet ist.
Weiterhin ist ein guter Kundenservice wichtig. Wenn es Fragen oder Probleme gibt, sollten Sie einen kompetenten Ansprechpartner haben, der zügig weiter helfen kann.
Wie wechseln Sie den Stromanbieter?
Als erstes suchen Sie sich mit dem Vergleichportal einen Anbieter aus, bei dem Sie künftig gerne Ihren Strom einkaufen möchten. Dann kontaktieren Sie diesen, denn in vielen Fällen übernimmt Ihr neuer Anbieter die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Anbieter für Sie und trägt alle notwendigen Daten für Sie um.
Falls das nicht geht, erfragen Sie die Sonderkündigungsfrist und kündigen Sie per Einschreiben (dann haben Sie eine Bestätigung) ihren Vertrag und schließen den neuen Vertrag ab. Hierzu muss der Zählerstand zumindest bei Beendigung des Vertrages einmal abgelesen werden, um zu ermitteln, ob Sie ein Guthaben haben oder Geld nach zahlen müssen.